Die Greifergegenspitze soll gemeinsam mit der Fadenanzugsfeder den Oberfaden möglichst lange kontrollieren, ohne ihn von der Garnrolle nachzuziehen.
Dieses gilt für Stichlängen bis 4 mm. Bei Stichlängen über 4 mm darf aber auch nur soviel Oberfaden von der Greifergegenspitze vorgezogen werden, daß er anschließend vom Fadenhebel gut angezogen wird. Bei optimaler Länge und Form der Greifergegenspitze ist dieses gewährleistet.
Sie soll an der Stelle "a" ihr kleinstes Breitenmaß haben. Ein Hinterschnitt an der Stelle "b" ist unzulässig.
Der Abstand zwischen Greiferspitze und Greifergegenspitze 0 soll 0,2 mm betragen mit einer Toleranz von +/- 0,4 mm.




